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Allgemeine Verkaufsbedingungen der wattline GmbH und Kundeninformationen


Stand: 06.04.2025

1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Lieferungen der „wattline GmbH“ (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Ver-tragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Ver-kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Kaufgegenstände“), ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB).

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer i.S. des § 14 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abwei¬chende Bedingun-gen des Kunden haben keine Geltung. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedin-gungen beim Verkäufer bzw. eines entsprechenden Hinweises des Kunden auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder de-ren Annahme nicht, dass der Verkäufer derartigen Bedingungen zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Präsentation und Bewerbung der Waren, Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen usw. auf der Website, in Prospekten, Anzeigen usw. des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Bestellungen des Kunden kann der Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen durch Auftragsbestätigung oder Versand bzw. Überga-be der bestellten Waren annehmen. 

2.3 Der Kunde kann auch Online-Bestellungen auf der Webseite des Verkäufers aufgeben, sofern sich der Kunde vorher über ein Registrierungsformular zur Nutzung des Webshops des Verkäufers registriert hat und der Verkäufer die Registrierung akzeptiert hat. Der Kunde kann seine Registrie-rung unter seinem Konto im Webshop löschen und im Bedarfsfall ändern. Der Kunde ist für die Aktu-alisierung seiner Daten verantwortlich.

2.4 Bei Vornahme von Online-Bestellungen hat sich der Kunde zuvor mit seinen im Rahmen der Re-gistrierung zugeteilten Zugangsdaten in seinem Benutzerkonto anzumelden. Nach Auswahl der ge-wünschten Menge und der Verpackungseinheit kann der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche [in den Warenkorb legen] das gewünschte Produkt in den Warenkorb legen. Durch Anklicken der Schaltfläche [Warenkorb] gelangt er in den Warenkorb. Im Warenkorb kann er durch Anklicken des Löschsymbols oder des „Entfernen“-Buttons einzelne Positionen wieder aus dem Warenkorb lö-schen. Änderungen der bestellten Menge sowie der Verpackungseinheit hinsichtlich eines ausge-wählten Produkts kann er im Warenkorb in dem entsprechenden Feld für Menge durch Anklicken des Plus- bzw. Minus-Buttons vornehmen. Durch Anklicken der Schaltfläche [Kasse] gelangt der Kunde zum nächsten Bestellschritt, in dem er die Lieferanschrift und Rechnungsanschrift anzugeben hat. Durch Anklicken der Schaltfläche [Fortsetzen] gelangt der Kunde zum nächsten Bestellschritt „Ver-senden“, in welchem die Versandmethoden angeführt sind. Durch  Anklicken der Schaltfläche [Fortsetzen] gelangt der Kunde zum nächsten Bestellschritt „Bestellung überprüfen und bezahlen“. In diesem Bestellschritt sieht der Kunde eine Bestellübersicht. In diesem Bestellschritt kann der Kunde bei der Liefer- und Rechnungsanschrift den Button [ändern] Anklicken, dann gelangt er auf eine Sei-te, in der eine neue Liefer- und Rechnungsanschrift eingeben kann. Er kann diesen Schritt durch Anklicken auf den Button [Abbrechen] abbrechen. Oder er ändert die Liefer- und Rechnungsanschrift und klickt sodann auf den Button [Speichern und Fortsetzen], wodurch er erneut in den Bestellschritt „Versenden“ und durch erneutes Anklicken des Buttons [Fortsetzen] erneut in den Bestellschritt „Be-stellung überprüfen und bezahlen“ gelangt. Möchte der Kunde in diesem Bestellschritt Änderungen hinsichtlich der im Warenkorb befindlichen Artikel vornehmen, so muss er auf den Button [Waren-korb anzeigen] klicken oder auf den Rückwärts-Button und die Änderungen im Warenkorb vorneh-men. Durch Anklicken der Schaltfläche [verbindlich bestellen] gibt der Kunde eine verbindliche Be-stellung ab und versendet diese an den Verkäufer. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die Allgemei-nen Verkaufsbedingungen.“, diese AGB akzeptiert hat. Der Kunde erhält eine automatische Bestäti-gung über den Eingang der Bestellung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse, in der die Bestellung des Kunden nochmals dargestellt wird und die er ausdrucken kann. Ein Vertrag kommt jedoch nicht schon mit dieser Bestätigung des Zugangs der Bestellung, sondern erst mit Übersendung der An-nahmeerklärung, die mit separater E-Mail als Auftragsbestätigung versandt wird, oder mit Übersen-dung der bestellten Ware zustande. 

2.5 Bei Kaufverträgen, die außerhalb des Online-Shops zustande kommen, insbesondere über Wa-ren, die im Online-Shop des Verkäufers nicht angeboten werden, kann der Vertragsschluss auch dergestalt erfolgen, dass der Verkäufer seinerseits ein verbindliches Angebot an den Kunden über-mittelt, welches dieser insbesondere durch Unterzeichnung und Rücksendung an den Verkäufer an-nehmen kann.

2.6 Der Vertragstext wird unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei dem Verkäufer gespeichert. Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.

2.7 Die AGB sind jederzeit auf der Website des Verkäufers abrufbar und können ausgedruckt und/oder gespeichert werden.

2.8 Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Insbesondere sind die Verkaufsangestellten nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des in Textform geschlossenen Vertrages hinausgehen.

2.9 An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne seine vorherige aus-drückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die Beschaffenheit der Kaufgegenstände wird im Webshop beschrieben.

3.2 Für die Mängelhaftung in Bezug auf die Kaufgegenstände gelten die nachfolgenden Bestimmun-gen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

4. Lieferung; Frachtkosten; Gefahrtragung

4.1 Sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist, wird die Ware nur innerhalb Deutschlands versandt. Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, werden die Transportkosten für die zu liefernden Waren gesondert ausgewiesen. 

4.2 Die Wahl der Transportart und des Transportweges bleibt dem Verkäufer bei Fehlen von Verein-barun¬gen nach bestem Ermessen überlassen.

4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lieferwerk oder das Versandlager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand-bereitschaft auf ihn über.

4.4 Die Ware ist sofort bei Anlieferung auf Frachtschäden zu prüfen. Beanstandungen müssen auf den Frachtpapieren vermerkt werden und vom Zusteller/Fahrer bestätigt werden. Reklamationen / Beschädigungen müssen auch umgehend an den Verkäufer in Textform gemeldet werden. Hiervon unberührt bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. Ziffer 7.2.

4.5 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumut-bar ist.

5. Lieferzeit; Höhere Gewalt;

5.1 Auf der Website des Verkäufers angegebene Lieferzeiten werden ab dem Zeitpunkt des Ver-tragsschlusses berechnet. Bei Vereinbarung von Vorkasse beginnt die Lieferfrist mit Eingang der Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten beim Verkäufer. 

5.2 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählte Produkt vorübergehend nicht verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

5.3 Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zuliefe-rer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder der Verkäufer noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.4 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

5.5 Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Bestellung, welche die Lieferzeit oder bei kundenspezifischen Produkten die Anfertigungsdauer beeinflussen, und nimmt der Verkäufer dieses Änderungsverlangen an, so ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin nach billigem Er-messen unter Einrechnung einer angemessenen Anlaufzeit neu festzulegen. 

5.6 Solange der Verkäufer durch ein unvorhersehbares, außergewöhnliches Ereignis, das er auch bei Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann, insbesondere bei Naturkatastro-phen, Energieversorgungs- oder Betriebsstörungen, behördliches Eingreifen, Arbeitskampf, unerwar-tet auftretenden Pandemien oder Epidemien oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, an der Leistungs-erbringung gehindert ist, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen um die Zeitdauer der Behinderung sowie zusätzlich um eine angemessene Anlaufzeit nach Fortfall des Hinderungsgrundes. Wird in diesen Fällen die Leistungserbringung für den Verkäufer unmöglich, so wird er von seinen vertragli-chen Leistungspflichten befreit.

5.7 Dauert die Behinderung im Sinne vorstehender Ziffer 5.6 länger als drei Monate, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird in diesen Fällen im Sinne vorstehender Ziffer 5.6 die Leistungser-bringung für den Verkäufer unmöglich, so wird er von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so stehen dem Kunden aus diesem Grunde keine Schadensersatzansprüche zu.

5.8 Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 5.6 un¬möglich, so wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genom¬men oder bei einem Spediteur eingelagert. Mit der Einlagerung geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Bei Online-Bestellungen wird der Kaufpreis sofort mit der Bestellung fällig. Die Bezahlung der Ware erfolgt über einen der im Bestellprozess angegebenen Zahlungswege. Die verfügbaren Zah-lungsarten sind im Online-Shop geregelt. Bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops können hier-von abweichende Zahlungsarten vereinbart werden. 

6.2 Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für den Verkäufer verfügbar ist.

6.3 Sofern nichts Abweichendes in Textform vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Eingang der Rechnung und Ablieferung der Kaufgegenstände beim Kunden fällig und ohne Abzug zu zahlen. 

6.4 Soweit im Rahmen der Bestellung nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, erteilt der Kunde dem Verkäufer, bis auf Widerruf die Berechtigung, die geschuldete Vergütung per Bankeinzug von dem vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Konto abzubuchen. Die Bestätigung des Kre-ditinstitutes des Kunden zur Vormerkung des Abbuchungsauftrags muss hierzu dem Verkäufer vor-liegen. 

6.5 Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Vor-schriften.

6.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle des Verzuges seitens des Kunden gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausge-schlossen.

6.6 Alle Kosten über die Übermittlung des Zahlungsbetrages an den Verkäufer trägt der Kunde. Zah-lungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Zahlungsbetrags an den Verkäufer trägt der Kunde.

6.7 Etwa vom Verkäufer gewährte Rabatte, Boni und Skonti beziehen sich nur auf Liefe¬rungen, für die er ohne rechtliche Schritte volle Bezahlung erhält.

7. Rechte und Ansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln

7.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, einschließlich Falsch- und Minderlie-ferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen, gelten die gesetz-lichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Kunden aus gesondert abgegebenen Garantien, insbesondere seitens des Herstellers.

7.2 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwen-dung der Kaufsache (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung nicht einge-halten wird. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von dem Verkäufer (ins-besondere in Katalogen oder auf seiner Website) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerun-gen des Herstellers oder in seinem Auftrag, insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware, gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.

7.3 Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der Kauf-sache erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.

7.4 Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Sachmängeln setzt voraus, dass der Kunde seiner gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Der Kun-de hat die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu über-prüfen und dabei entdeckte Mängel dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Sachmangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind dem Verkäufer ebenfalls un-verzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschrei-ben.

7.5 Der Kunde hat dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, zur Prüfung der gerügten Mängel die reklamierte Ware vor Weiterverarbeitung und Weiterverkauf an Ort und Stelle in unverändertem Zu-stand zu besichtigen.

7.6 Bei auftretenden Mängeln leistet der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangel-freien Sache (Neulieferung). Der Kunde kann innerhalb angemessener Frist eine andere als die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung verlangen, wenn ihm die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Rechte des Verkäufers nach den §§ 439 Abs. 4, 275 Abs. 2 und 3 BGB bleiben hiervon unberührt.

7.7 Setzt der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und schlägt die Nach-erfüllung innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Kunden die weitergehenden Rechte zur Minderung oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag sowie daneben, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkungen die Ansprüche auf Scha-densersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadenersatzes statt der ganzen Leistung ist der Kun-de jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt. Die Nachfristsetzung, die Erklärung des Rücktritts sowie die Geltendmachung des Schadenersatzes statt der Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Fristsetzung durch den Kunden ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.

7.8 Nach fruchtlosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten Frist hat der Kunde innerhalb ange-messener Frist gegenüber dem Verkäufer schriftlich zu erklären, ob er weiterhin Nacherfüllung ver-langt oder ob er die in 7.7 Satz 1 genannten weitergehenden Rechte geltend macht. Verlangt der Kunde weiterhin Nacherfüllung und kündigt der Verkäufer diese daraufhin unverzüglich an, so hat er dem Verkäufer hierfür eine weitere angemessene Frist zu gewähren, innerhalb derer der Kunde nicht berechtigt ist, die in 7.7 Satz 1 genannten Rechte geltend zu machen. 7.7 Satz 4 bleibt unberührt.

7.9 Stellt sich bei einer Fehleranalyse im Zusammenhang mit von dem Kunden gemeldeten Mängeln heraus, dass Ansprüche oder Rechte des Kunden wegen Mängeln nicht bestehen, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm im Rahmen der Nachforschung entstandenen Aufwendungen, deren Anfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nach objektiven Maßstäben billigerweise notwendig und angemessen war, dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für den von ihm beanstande-ten Fehler aus seiner eigenen Verantwortungssphäre stammt. Der dem Kunden gegebenenfalls zu-stehende Mitverschuldens- oder Mitverursachungseinwand bleibt unberührt.

7.10 Der Verkäufer haftet nicht, wenn Bearbeitungen oder Änderungen der Kaufgegenstände durch den Kunden oder durch von dem Kunden beauftragte Dritte vorgenommen worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind.

7.11 Vorbehaltlich der nachfolgenden Sätze 2 und 3 verjähren Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung. Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässi-ger Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei dinglichen Herausgabean-sprüchen Dritter i.S. von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt. Unberührt bleibt § 445b BGB.

7.12 Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde die Kaufgegenstände weiterverkauft und der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf i.S. von §§ 478, 474 BGB oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte i.S. von §§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB ist.

8. Garantien

8.1 Erläuterungen auf der Website bzw. in Verkaufsprospekten des Verkäufers oder in Produktbe-schreibungen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Ga-rantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

8.2 Aussagen zum Leistungsgegenstand sind nur dann Garantien, Beschaffenheits- oder Haltbar-keitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung des Verkäufers erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als “Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“ gekennzeichnet sind.

9. Haftungsbeschränkungen

Sofern im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Ansprüche auf Schadensersatz oder Ansprüche auf Ersatz vergebli-cher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

9.1 Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Verkäufer gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweili-gen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

9.2 Für andere als die in 9.1 genannten Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesent-licher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen, haftet der Verkäufer unter Begrenzung auf Er-satz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

9.3 Im Übrigen ist eine weitergehende Haftung für andere als in 9.1 genannte Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung anderer als der in 9.2 genannten Pflichten beruhen, ausgeschlossen.

9.4 Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. 

10. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

10.1 Mit einer Gegenforderung kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese vom Verkäufer dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur unter den in vorstehender Ziffer 10.10 ge-nannten Voraussetzungen zu, sofern die Forderung, auf die das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forde-rungen des Verkäufers gegen den Kunden Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). 

11.2 Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt – unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB – für den Verkäufer, ohne diesen zu ver-pflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebil-deten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verkäufer grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer der neuen Sa-che werden, räumt er dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Wer-te ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für den Verkäufer. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, die dem Verkäufer gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungs-gemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfän¬den oder zur Sicherung zu übereig-nen. Er tritt die ihm aus der Veräußerung entste¬henden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch wird der Verkäufer die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zah-lungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuld-nern (Dritten) die Abtretung mitteilt, wozu der Verkäufer auch selbst berechtigt ist. 

11.4 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden zur Leistung gesetzten, angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristset-zung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gerät der Kunde mit einer Zah-lung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die von dem Verkäufer gelieferte Ware zu verfügen. Der Verkäufer kann in einem solchen Fall die Ein-ziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf den Verkäufer zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger ein-zuziehen.

11.5 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insge-samt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

12. Datenschutz

12.1 Der Verkäufer nimmt eine Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der ihm im Rahmen des Be-stellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten nur für vertragliche Zwecke und auf Grundla-ge der Datenschutzbestimmungen vor.

12.2 Der Verkäufer wird alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten und seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäu-fers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine ande-re Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausge¬schlossen.

13.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmun-gen dieser AGB oder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertragli-chen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag hätten.


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